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Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Gast und der B. M. Mosel-Gastronomie GmbH & Co. KG (Hotel Weisser Bär) geschlossen werden. Dies beinhaltet jegliche erbrachte Leistungen und Lieferungen des Hotels. Dem Hotel steht es frei, Buchungen schriftlich zu bestätigen. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Entschädigungsregeln Ziff. I Nr. 9 dieser AGB erfolgen.

Zimmerbereitstellung und -rückgabe

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wird, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11:00 Uhr zu räumen. Bei längerer Nutzung fallen Kosten in entsprechender Höhe an. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Aufenthaltsdauer

Dem Hotel obliegt es für bestimmte Zeiträume einen Mindestaufenthalt für Übernachtungen festzulegen. Dieser kann nur mit der Zustimmung des Hotels verkürzt werden. Auf eine Verkürzung besteht kein Anspruch des Gastes. Sonderpreise, die an einen Mindestaufenthalt gebunden sind, können vom Hotel nur bei voller Aufenthaltsdauer gewährt werden. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes kann das Hotel einen dem verkürzten Aufenthalt entsprechend höheren Preis berechnen. Bei einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer lt. gültiger Reservierung behält sich das Hotel eine Anpassung des jeweiligen Übernachtungspreises vor, welcher der verkürzten Aufenthaltsdauer entspricht.

Zahlungen

Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderung nur insoweit aufrechnen, als seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.

Rücktritt des Gastes

Nimmt ein Kunde die vertraglichen Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

Bei Um- oder Abbestellungen von Hotelzimmern und Arrangements für Individualreisende oder Reservierungen im Rahmen einer Veranstaltung:

Bis am Anreisetag vor 18 Uhr: keine Kosten

Nach 18 Uhr am Anreisetag: 80 % der gebuchten Leistungen

 

Bei Um- oder Abbestellung von Gruppenreservierungen, ab 6 Zimmern durch einen Organisator, einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro gelten folgende Fristen:

Bis 7 Tage vor Anreise: keine Kosten

Bis 3 Tage vor Anreise: 50 % der gebuchten Leistungen

Bis zum Anreisetag: 80 % der gebuchten Leistungen

Dies gilt auch bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 %, sofern die betroffenen Zimmer nicht weitervermietet werden können  

Das Hotel hat auch das Recht, die Entschädigung konkret zu berechnen. Diese beträgt max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vereinbarten Leistungen abzüglich des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der vereinbarten Leistungen erwirbt.

Jede Um- oder Abbestellung muss schriftlich erfolgen.

Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist jederzeit zum Rücktritt berechtigt, wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung des Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann oder eine vereinbarte Vorauszahlung nach einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet wird.

Das Hotel ist in Fällen höherer Gewalt von ihrer Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn das Hotel aufgrund von Naturgewalten (Feuer, Sturm, Hochwasser, Unwetter etc.), behördlicher Anordnungen oder aus Gründen des Zustands des Hauses oder der Sicherheit des Hauses die Zimmer oder die Veranstaltungsräume nicht bereitstellen kann.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels ist ein Schadensersatzanspruch des Gastes ausgeschlossen.

Haftung

Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen oder in den Konferenzräumen des Hotels hinterlassen werden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist jede Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich die Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf einen Maximalbetrag von 3.000,00 € begrenzt. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) beschränkt sich die Haftung auf € 750.

Soweit der Gast einen Stellplatz auf dem Hotelparkplatz nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dieses gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

Das gleiche gilt für die Durchführung von Weckaufträgen oder die Weiterleitung von Nachrichten für oder im Auftrag des Gastes.

Soweit die vorgenannten Ansprüche nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme bei dem Hotel angemeldet werden, erlöschen diese.

Die vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluss des Vertrages vorhandenen Mängeln, die nicht in Folge eines Umstandes eingetreten sind, welche das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.

Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit

  • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften besteht; oder
  • das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdeten Weise verletzt hat; oder
  • der Schaden auf einen vom Hotel zu vertretendem Falle von Verzug oder Unmöglichkeit zurück zu führen ist; oder
  • der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder aber hätte zumutbar abschließen müssen; oder
  • sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit des Kunden oder einer unter dem Schutz des Vertrages stehenden Person realisiert hat.

Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für den vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Unberührt von dieser vorstehenden Regelung bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen. Näheres hierzu regelt der Punkt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Bernkastel-Kues. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sonstiges

Die Zimmer des Hotels sind Nichtraucherzimmer. Das Rauchen auf den Zimmern ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, dem Gast die Reinigung in Rechnung zu stellen.

Haustiere müssen bei der Reservierung angemeldet werden und werden mit je 20,00 €/ Tag berechnet. Sollten in vermieteten Räumen Verschmutzungen hinterlassen, die einer besonderen Reinigung bedürfen, so ist das Hotel berechtigt, dem Gast die Reinigung in Rechnung zu stellen.

 

Gutscheine, deren Gültigkeit mit einem Datum begrenzt sind, werden darüber hinaus nur in Ausnahmefällen vom Hotel eingelöst. Ein Anspruch des Gastes auf Einlösung besteht nicht. Gutscheine, ohne Datumsbegrenzung sind 5 Jahre einlösbar. Sollten Leistungen am Tag der Ausstellung des Gutscheines mit einem anderen Preis als dem zum Zeitpunkt des Einlösens berechnet werden, ist die negative Differenzsumme zum Zeitpunkt des Einlösens vom Gast zu entrichten. Eine Rückvergütung bei Preisnachlässen ist ausgeschlossen. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden.

Schlussbestimmungen

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte nicht. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksamen Bestimmungen durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Vorschrift am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Mülheim, 01.02.2022

 

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Seminare, Konferenzen, Bankette)

Abschluss des Vertrags

Reservierungen für Veranstaltungen werden für das Hotel erst verbindlich, wenn der Veranstalter die ihm von dem Hotel übersandte Auftragsbestätigung unterschreibt und diese innerhalb der gesetzten Frist beim Hotel eingeht, sowie eine ggf. geforderte Vorauszahlung erfolgt ist.

Raumbereitstellung

Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar sind.

Anzahlungen und Preise

Bei einer Festbuchung benötigen wir zwei Anzahlungen in jeweils einer Höhe von 50% der gewünschten Basisleistungen. Zu gegebener Zeit erlauben wir uns Ihnen die entsprechende Rechnung zuzusenden. Soweit kein Betrag für Speisen vertraglich vereinbart wurde, wird die Pauschale des preislich niedrigsten Menüs/ Buffets, des jeweiligen Veranstaltungsangebots, zugrunde gelegt. Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung mit den Stornierungsgebühren berechnet.

Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusiver der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Wir behalten uns jedoch bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin liegen oder in Fällen, die wir nicht selbst verschulden, eine Preisanpassung je nach Marktlage vor.

Es gelten die Preise des schriftlich bestätigten Vertrags-Angebotes. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsdatum.

Teilnehmerzahl

Die Größe des Seminarraumes richtet sich nach der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Teilnehmerzahl. Überschreitung der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu maximal 5 % vom Hotel akzeptiert, das insofern unter Vorbehalt zusätzliche Kosten ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Über eine weitergehende Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Im Falle der Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter dem Hotel die dadurch entstehenden Aufwendungen besonders zu vergüten.

Wir benötigen bei jeder Veranstaltung, bei der Speisen serviert werden, eine Garantieanzahl, die uns bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestanzahl und wird auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Eine darüberhinausgehende Personenzahl wird zusätzlich berechnet.

Nachtruhe und Zuschläge

Aus Rücksicht auf unsere Hotelgäste und Nachbarn sind die Terrassentüren um 23:00 Uhr zu schließen und die Feier in den Innenbereich zu verlegen. Nach 2:00 Uhr ist die Musik auf eine angemessene, nicht die Nachtruhe störenden, Lautstärke zu reduzieren. Um all unseren Gästen die gewünschte Erholung zu ermöglichen, gilt eine Sperrstunde ab 3:00 Uhr.

Nach 23:00 Uhr erheben wir einen Nachtzuschlag je angefangener Stunde. Für die Aufräum- und Nacharbeiten kalkulieren wir, ab Verlassen der letzten Gäste, eine weitere Stunde ein.

Raummiete

Wir berechnen eine Raummiete (Eventraum „Moselblick“) in Höhe von 500,00 €. Die Raummiete beinhaltet sämtliche Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Standard-Tischwäsche.

Stornierung

Ein Rücktritt oder Umbuchung Ihrerseits ist bis 6 Monate vor Eventdatum kostenfrei möglich. Ab 6 Monaten vor Eventdatum werden 50% und bei einer Stornierung ab 3 Monaten vor Veranstaltungsdatum 80% der Basisleistungen in Rechnung gestellt. Bei einer Reduzierung der Personenzahl ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Speisenpreises pro Person berechnet. Bei einer Reduzierung am Tag selbst werden 100% berechnet. Stornierungen können lediglich schriftlich erfolgen und werden von uns bestätigt. Ein Rücktritt durch uns ist nur aus einem sachlichen, gerechtfertigten Grunde, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder elementaren Ereignissen möglich.

Für den Fall der Stornierung von Veranstaltungsräumlichkeiten mit Verzehr sind die Bereitstellungskosten als pauschalierter entgangener Gewinn zu bezahlen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein entgangener Gewinn nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist. Berechnungsgröße ist der zu erwartende Umsatz, wobei grundsätzlich die Auftragsbestätigung maßgeblich ist.

Dekoration und Haftung

Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Hotels untersagt. Beim Werfen und Verteilen von Konfetti oder Ähnlichem wird eine Reinigungsgebühr von 80,00 € berechnet. Im Außenbereich dürfen nur natürliche Materialien wie bspw. Rosenblätter gestreut werden. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung durch den Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus einem Bereich oder ihn selber verursacht werden und von dem Hotel nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Selbiges gilt für den Verlust von Eigentum des Hotels. Dem Veranstalter wird empfohlen eine Versicherung für Schäden, die das Hotel nicht zu vertreten hat, abzuschließen.

Eine etwaige Versicherung von eingebrachten Ausstellungs- oder eingebrachten Dekorationsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Dem Hotel haftet für solche Gegenstände nach den Grundsätzen der nur unentgeltlichen Verwahrung gem. §§ 990, 690 ff. BGB. Danach hat das Hotel nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die in eingehenden Angelegenheiten Anwendung findet. Sollten Störungen oder Defekte an dem vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Minderungsrecht der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen beschafft, handelt es im Namen oder auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Gegenstände frei.

Fremdleistungen

Für die Organisation von Fremdleistungen über das Hotel wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% der gesamten Fremdleistungskosten in Rechnung gestellt.

Rauchverbot, offenes Feuer und Feuerwerk

Es besteht absolutes Rauchverbot in allen Räumlichkeiten. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Himmelslaternen und sonstige Brandkörper sind nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung zu entfachen.

Musik

Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter die Veranstaltung erforderlichenfalls bei der GEMA anzumelden. Das Hotel wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

Speisen und Getränke

Der Veranstalter darf, wenn diese nicht Gegenstand der Veranstaltung sind und Demonstrationszwecken dienen, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich mit dem Hotel getroffen werden. In diesen Fällen wird eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu bestimmende Servicegebühr bzw. ein Korkgeld berechnet.

Um einen eventuellen Verderb durch unsachgemäße Lagerung und Kühlung bei mit nach Hause genommener Speisen zu vermeiden, verweigert das Hotel aus Sicherheitsgründen das Mitnehmen übrig gebliebener Speisen.

Mitgebrachte Kuchen können nach vorheriger Vereinbarung am Vortag der Feier und bis spätestens 12 Uhr am Veranstaltungstag im Hotel abgegeben werden. Für mitgebachte Lebensmittel und Behälter übernimmt das Hotel keine Haftung und bitten um eine entsprechende Kennzeichnung.

Sonstiges

Für Schaden am Gebäude oder Inventar haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstähle und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zu Anzeige gebracht. Ersatz für eventuelle Beschädigung wird in Rechnung gestellt.

Verschiebt sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die Anfangs- oder Schlusszeit der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich entstandene Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, dass das Hotel diesen Umstand zu vertreten hat.

Die Veröffentlichung des Namens des Hotels „Weisser Bär Mülheim“ , in welchem die Veranstaltung stattfinden, ist nur zulässig, soweit ein Vertreter des Hotels schriftlich zustimmt. Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung des Hotelnamens zum Zwecke der Angabe des Veranstaltungsortes und einer etwaigen Wegbeschreibung, soweit es sich nicht um eine Veröffentlichung in Medien handelt, die einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich sind und soweit der Hotelname gegenüber dem übrigen Text nicht besonders hervorgehoben wird.

Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Hotelleitung bis zu deren Erteilung der Vertrag schwebend unwirksam ist. Ist der Veranstalter bekannt, dass die Gruppe, die die Tagung abhält, einen politischen, religiösen oder weltanschaulichen Hintergrund hat, so ist das Hotel hierauf explizit hinzuweisen. In diesem Falle ist das Hotel berechtigt von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, ohne dass die andere Vertragspartei einen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen weder verstellt noch eingeengt werden.

Mülheim, 01.01.2024

Irrtümer und Rechtschreibfehler vorbehalten!

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